Ein Blick in die Vertragsbedingungen alter Sparverträge offenbart bei etwa jedem zehnten Kunden eine brisante Klausel wie etwa: "Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 1188 Monaten abgeschlossen.".
Was unscheinbar klingt, ist für Sparer ein finanzieller Hauptgewinn – und für Banken ein teures Ärgernis. Doch, wer diesen Vorteil auf eigene Faust jetzt zu Geld machen will, riskiert, viel Geld zu verschenken.
Gefangen im 99-Jahre-Vertrag
Viele Anleger besparen noch heute alte, ursprünglich hochverzinsliche Sparverträge. Sie tragen Namen wie Prämiensparvertrag, Zuwachssparen, Zielsparen, Vorsorgesparplan oder Scala. Das Prinzip ist simpel: Sie zahlen monatlich einen festen Betrag ein, dieser wird mit dem geltenden Sparzinssatz verzinst. Zudem schüttet Ihr Geldhaus nach Ablauf eines Jahres eine prozentual steigende Prämie auf die Einzahlungen aus. Normalerweise kündigen Banken und Sparkassen diese Verträge rigoros, sobald die höchste Prämienstufe (meist 50 %) erreicht ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis in vielen Fällen grundsätzlich legitimiert. Aber: Diese BGH-Rechtsprechung greift ausdrücklich dann nicht, wenn im Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart wurde.
Haben Sie die Klausel über 1.188 Monate (99 Jahre) in Ihrem Vertrag? Dann ist Ihre Bank rechtlich gezwungen, Ihnen die Prämie bis zum bitteren Ende zu zahlen. Bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro und einer Prämie von 50 % sind das 600 Euro jährlich. Liegt die restliche Laufzeit bei 80 Jahren, schuldet Ihnen die Bank noch 48.000 Euro an reinen Prämien, wenn Sie diesen Vertrag weiterhin regelmäßig besparen.
Das Problem: Niemand möchte 80 Jahre warten, um dieses Geld vollständig zu erhalten. Und der Versuch, diesen Betrag heute schon liquide zu machen, endet für Laien meist in einer finanziellen Enttäuschung.
Ein einziger Fehler und der Anspruch verfällt
Die Situation für Inhaber solcher Verträge ist hochgradig asymmetrisch. Banken wissen exakt um die finanzielle Belastung, die diese 99-Jahre-Verträge für ihre Bilanzen bedeuten. Sie haben ein massives Interesse daran, diese Altlasten loszuwerden.
Für Sie als Sparer birgt das Festhalten am Vertrag nur selten Vorteile. Es droht bspw. die Armutsfalle: Nur wenn Sie die monatlich maximale Rate über Jahrzehnte hinweg lückenlos einzahlen, erlangen Sie auch die höchste Sparprämie. Können Sie den Vertrag nicht mehr bedienen, erzielen Sie auch keine Sparprämie mehr.
Doch bitte erwarten Sie nicht, jetzt 48.000 EUR auf einen Schlag ausgezahlt zu bekommen. Der Betrag ist über die noch offenen Restlaufzeitjahre abzuzinsen. So werden aus ursprünglich 48.000 EUR vielleicht nur 30-35.000 EUR. Vermeiden Sie es jedoch, in die Abfindungsfalle zugeraten. Ohne finanzmathematische Expertise können Sie nicht nachprüfen, ob der von der Bank berechnete Abschlag (Diskontierung) fair ist. Werden aus den 48.000 Euro im ersten Angebot mickrige 20.000 Euro, so lassen Sie prüfen. Wer hier unvorbereitet in die Verhandlung geht, verschenkt bares Geld.
Verhandlung auf Augenhöhe
Sie müssen keine weiteren 80 Jahre die planmäßigen Raten zahlen, um von Ihrem Vertrag zu profitieren. Die Lösung ist ein strategischer Aufhebungsvertrag, bei dem Sie sich den echten, ungeschönten Barwert Ihres Vertrages heute schon auszahlen lassen.
Voraussetzung für eine vorzeitige Aufhebung des Prämiensparvertrags mit einer fairen Auszahlung ist jedoch, der Bank auf Augenhöhe zu begegnen. Die finanzmathematische Berechnung der Zinsreihen und die Argumentation müssen wasserdicht sein.
Wir ermitteln für Sie den fairen gegenwertigen Wert Ihres Sparvertrags. Auf Wunsch verhandeln wir auch mit Ihrem Geldinstitut über die Vertragsaufhebung.
Häufige Fragen (FAQ)
Lassen Sie Ihr Kapital nicht unangetastet verpuffen. Fordern Sie noch heute Ihre unverbindliche Erstprüfung an.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Für den Erstkontakt greifen Sie gerne auf Prof. Dr. Klaus Wehrt auf den nachfolgenden Kommunikationswegen zurück.
Prof. Dr. Klaus Wehrt Finanzsachverständiger
Prof. Dr. Klaus Wehrt ist parteiunabhängiger Sachverständiger und erstellt Privat- sowie Gerichtsgutachten zu Finanzierungsverläufen.
+49 4161 996816 mail@wehrt.de Prof. Dr. Klaus Wehrt FinanzsachverständigerPrämiensparvertrag - Zinsen nachberechnen, Zinsanspruch prüfen
Wussten Sie, dass Sie möglicherweise Anspruch auf beträchtliche Zinsnachforderungen aus Ihrem Prämiensparvertrag bei Sparkassen oder Genossenschaftsbanken haben? Unsere Experten helfen Ihnen, Ansprüche geltend zu machen und das Geld zurückzufordern, das Ihnen zusteht. Wir unterstützen Sie, das Beste aus Ihrem Prämiensparvertrag herauszuholen!