Informationen gem. § 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 1 EGBG

Die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen.

Die auf unserer Website präsentierten Produkte, Werke bzw. Dienstleistungen stellen kein verbindliches Angebot der Wehrt – Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit GmbH an Sie dar. Sie sind zunächst noch freibleibend.

Auf unserem Zinserstattungsportal unterbreiten wir Ihnen das Angebot, die Zinsnachzahlungsansprüche, die Ihnen gegenüber Ihrem Bankinstitut aufgrund eines fehlerhaft abgerechneten Prämiensparvertrags oder eines Sparplans zustehen, zu verfolgen. Dafür haben Sie die für eine Berechnung erforderlichen Daten Ihres Sparvertrages einzugeben. Anschließend können Sie uns beauftragen.

Nachdem Sie die relevanten Kontakt- und Vertragsdaten eingegeben haben, blenden wir Ihnen nacheinander drei Textdateien im PDF-Format ein. Das erste Dokument enthält einen Vertrag für unsere generelle Beauftragung, das zweite Dokument ergänzt das erste Dokument um einen notwendigen zweiten Vertrag, mit welchem Sie Ihre Zinsnachzahlungsansprüche aus dem Sparvertrag an uns abtreten. Das dritte Dokument schließlich enthält eine Vollmacht, mit der Sie uns gestatten, mit Ihrem Geldhaus zu verhandeln. Die drei unterschriebenen Dokumente senden Sie uns bitte postalisch oder eingescannt als PDF zu. Sie erhalten von uns voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen eine Auftragsannahmebestätigung.

Das erste Vertragsexemplar enthält zwei Varianten der Vergütung. Einerseits ermöglicht es Ihnen, uns gegen ein erfolgsunabhängiges Festhonorar zu beauftragen. Andererseits – und somit alternativ – können Sie mit uns die Beauftragung gegen eine erfolgsabhängige Vergütung vornehmen. Dieses Erfolgshonorar setzt sich zusammen aus einer Pauschale sowie einem prozentualen Erfolgsbeteiligungsanteil. Beide Vergütungskomponenten zusammengerechnet werden keinesfalls 50% (inkl.MwSt.) des gegenüber Ihrem Geldhaus durchgesetzten Nachzahlungsbetrags überschreiten. Unter dieser erfolgsabhängigen Vergütung zahlen Sie kein Geld, wenn kein Erfolg eingetreten ist.

Soweit Sie sich für die erfolgsunabhängige Festvergütung entscheiden, haben Sie das Festhonorar per Sofortüberweisung auf unser Konto zu überweisen. Eine von Ihnen bereits geleistete Vorauszahlung wird Ihnen wieder erstattet, sofern wir den Vertragsschluss ablehnen oder Sie den bereits erteilten Auftrag an uns nochmals fristgerecht widerrufen.

Sie geben der Wehrt – Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit GmbH gegenüber ein rechtlich verbindliches Angebot ab, wenn Sie in schriftlicher, telefonischer, elektronischer (z.B. per E-Mail) oder sonstiger Form eine Bestellung von Produkten, Dienstleistungen bzw. Werke veranlassen.

Speicherung des Vertragstextes nach Zustandekommen des Auftrags

Wir speichern den Vertragstext einschließlich der AGB nach Eingang Ihrer Bestellung zu eigenen Zwecken. Ferner erteilen wir ein Mandat zur rechtlichen Verfolgung an die Kanzlei „Schirp & Partner Rechtsanwälte“ (Berlin). Von dort aus erhalten wir zu einem späteren Zeitpunkt den Hinweis auf Erfolg, Misserfolg oder Stand der Angelegenheit.

Korrektur von Eingabefehlern

Sollten Sie auf den Eingabeseiten bei Ihrer Prüfung Fehler feststellen, können Sie den Button 'Ändern' betätigen. Die Eingabe wird dann abgebrochen. Sie werden zum Eingabeformular zurückgeleitet, auf dem Sie ihre Eingaben erneut vornehmen oder korrigieren.

Ein verbindliches Angebot uns gegenüber haben Sie erst dann abgegeben, wenn Sie uns die drei Textdokumente unterschrieben und vollständig ausgefüllt zugeleitet haben.

Für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Einschlägige Verhaltenskodizes und elektronischer Zugang zu diesen Regelwerken

Wir sind keinen Verhaltenskodizes unterworfen.