Aktuelles
Zinsnachzahlung beim Prämiensparvertrag: Wie Banken mit kurzen Fristen tricksen (und Sie Ihr Geld sichern)
01.08.2026 , Prof. Dr. Klaus WehrtDer Verjährungs-Trick: Wie Banken Zinszahlungen blockieren wollen. Lassen Sie sich nicht täuschen! Um teure Zinsnachzahlungen zu umgehen, sind Banken bemerkenswert erfindungsreich: Sie versuchen, die Frist für Ihre Ansprüche künstlich zu verkürzen. Doch mit ihrer Rechtsauffassung liegen sie falsch. Wir decken die Methoden der Banken auf und zeigen, warum Sie oft noch Jahre später Anspruch auf Ihr Geld haben.
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Prämiensparverträge mit 99 Jahren Laufzeit: Ihr versteckter Lottogewinn – und wie Sie ihn der Bank heute schon entlocken
01.08.2026 , Prof. Dr. Klaus WehrtUngeahnter Reichtum im Aktenordner: Sitzen Sie auf einem Lottogewinn? Viele Sparer ahnen nicht, welch enormer Wert in ihren alten Prämiensparverträgen schlummert. Versteckt sich im Kleingedruckten eine feste Laufzeit von bspw. „1188 Monaten“, schuldet Ihnen die Bank theoretisch oft noch zehntausende Euro. Doch Vorsicht, es gibt einen gewaltigen Haken: Diese Traumsumme fließt nur, wenn Sie Ihre monatlichen Raten auch tatsächlich noch jahrzehntelang bis zum bitteren Ende lückenlos weiterzahlen. Können Sie das nicht, verpufft Ihr Anspruch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dieser Falle entgehen und sich den echten Wert Ihres Vertrages heute schon fair auszahlen lassen.
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BGH-Urteil vom 23.09.2025 (XI ZR 29/24): Weiterhin gute Chancen für Prämiensparer, insbesondere bei langlaufenden Verträgen – fünfstellige Nachzahlungen möglich
08.01.2026 , Prof. Dr. Klaus WehrtDer Bundesgerichtshof hat erneut ein wegweisendes Urteil (XI ZR 29/24) zu Prämiensparverträgen gefällt. Die gute Nachricht für Kunden der Sparkasse Nürnberg, der Sparkasse Donauwörth und vieler weiterer Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen: Vorzeitige Kündigungen bei Verträgen mit festen Laufzeiten (z. B. 99 Jahre) sind stets unzulässig. Wir analysieren für Sie die neuen Vorgaben zur Zinsanpassung, erklären den Streit um die „Gleitzinsberechnung“ und zeigen auf, warum sich der Widerstand gegen Kündigungen lohnt – es winken hohe Einmalzahlungen von häufig - je nach Vertrag -weit über 10.000 EUR.
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Prämiensparverträge: Überzeugendes Gleitzinsverbot des BGH bei der Zinsanpassung, Nachberechnungen erfordern gleichwohl Gleitzinsbetrachtungen
26.11.2024 , Prof. Dr. Klaus WehrtDie jüngsten Urteile des BGH vom 9. Juli 2024 enthalten eine Überraschung für alle, die sich mit Prämiensparverträgen beschäftigen. Warum ein „einschleichender Gleitzinssatz“ bei Nachberechnungen unverzichtbar ist und wie der BGH die Zinsanpassung präzisiert, lesen Sie in unserem Artikel. Erfahren Sie, was dies für Sparer und Banken bedeutet und wie die Rückrechnungen korrekt vorgenommen werden müssen.
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BGH-Urteile zu Prämiensparverträgen: Mehr Klarheit bei den Erstattungen zugunsten der Sparer
19.08.2024 , Prof. Dr. Klaus WehrtPrämiensparer aufgepasst: Der BGH hat in zwei Musterverfahren Klarheit über die rechtliche Bewertung von Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen geschaffen. Wir analysieren die Urteile im Detail und zeigen, was das für Sie bedeutet.
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Prämiensparverträge: Zweifelsfragen der Zinserstattung
15.08.2023 , Prof. Dr. Klaus WehrtDas OLG Naumburg entschied mit Urteil vom 08.02.2023 (Az. 5 MK 1/20) in einem vom Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. angestrengten Musterklageverfahren über die Zinsberechnung von Prämiensparverträgen. Wieder einmal1 ging es um den Zinsanpassungsmechanismus nach festgestellter rechtswidriger Zinsklausel.
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Die Auswahl der Zinsreihe für Berechnungen zur Kontrolle des Sparguthabens eines Prämiensparvertrags oder eines Bonussparplans
26.11.2022 , Prof. Dr. Klaus WehrtDer Bundesgerichtshof hat erneut eine Klausel in einem Prämiensparvertrag für unwirksam erklärt. Welche Regelung der Zinsanpassung hätten Sparer und Geldinstitut vereinbart, sofern sie das Thema der Zinsanpassung schon damals – bei Vertragsschluss – zum Gegenstand ihrer Verhandlungen gemacht hätten? Wir liefern eine Antwort.
Zum ArtikelWenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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